Ratsversammlung

Ratsversammlung

des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden Brandenburg

Der Rat wählt den Vorsitzende und den stellvertretender Vorsitzende des Rates für 4 Jahre. Der Vorsitzende des Rates und sein Stellvertreter sind berechtigt, in den Sitzungen des Präsidiums mit dem Recht der beratenden Stimme teilzunehmen. Der Vorsitzende des Rates und sein Stellvertreter dürfen von ihren Pflichten in einer Sitzung des Rates vorfristig befreit worden. Der Beschluss darüber wird mittels Abstimmung beschlossen .

Die Ratsversammlung ist das höchste Organ des Landesverbandes und setzt sich aus den Delegierten der Verbandsgemeinden zusammen. Jede Mitgliedergemeinde delegiert drei Mitglieder in die Ratsversammlung, die jeweils eine volle Stimme haben. Die Delegierten werden für die jeweils anstehende Ratsversammlung des Landesverbandes ernannt.

Die Ratsversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Festlegung der wesentlichen Aufgaben der Verbandsarbeit;
  • Genehmigung des vom Vorstand ausgearbeiteten Haushaltsplans des Landesverbandes;
  • Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedergemeinden des Landesverbandes gegenüber anderen Hoheitsträgern (z.B. Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Landesverband);
  • Abstimmung über den Erwerb und Verkauf von Immobilien;
  • Änderung der Satzung des Landesverbandes;
  • Überprüfung der Rechenschaftslegung des Vorstandes über seine Arbeit;
  • Benennung von Delegierten für jüdische und nicht-jüdische Institutionen, für die der Landesverband Entsendung berechtig ist.