Der Rat wählt den Vorsitzende und den stellvertretender Vorsitzende des Rates für 4 Jahre. Der Vorsitzende des Rates und sein Stellvertreter sind berechtigt, in den Sitzungen des Präsidiums mit dem Recht der beratenden Stimme teilzunehmen. Der Vorsitzende des Rates und sein Stellvertreter dürfen von ihren Pflichten in einer Sitzung des Rates vorfristig befreit worden. Der Beschluss darüber wird mittels Abstimmung beschlossen .
Die Ratsversammlung ist das höchste Organ des Landesverbandes und setzt sich aus den Delegierten der Verbandsgemeinden zusammen. Jede Mitgliedergemeinde delegiert drei Mitglieder in die Ratsversammlung, die jeweils eine volle Stimme haben. Die Delegierten werden für die jeweils anstehende Ratsversammlung des Landesverbandes ernannt.