Geschäftsführung

Geschäftsführung

des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden Brandenburg

Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen. Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes und ist berechtigt zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter des Vorstandes zur Vertretung  des Landesverbandes  nach außen  berechtigt.  Er ist dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig.

Der Geschäftsführer ist berechtigt an den Vorstandssitzungen teilzunehmen. Er hat dabei jedoch lediglich Rederecht und kein Stimmrecht, wenn er nicht gleichzeitig Vorstandsmitglied ist.