Der Vorstand des Landesverbandes setzt sich, aus den Vorsitzenden der einzelnen Mitgliedsgemeinden zusammen. Die jüdische Gemeinde ist berechtigt bei Bedarf, andere Vertreter für mindestens eine Frist von 4 Jahre zu delegieren.
Der Vorstand wählt einen Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter für 4 Jahre. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes. Er verwirklicht die Beschlüsse der Ratsversammlung im Rahmen der Satzung. Der Vorstand stellt die Bediensteten des Landesverbandes ein und entlässt sie, soweit nichts anderes in der Satzung bestimmt ist. Der Vorstand ist der Vorgesetze der Bediensteten des Landesverbandes.
Der Vorstand informiert seine Mitglieder über alle Wichtigen Angelegenheiten. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll anfertigt. Dieses Protokoll wird an die Gemeindevorstände gesandt.